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FAQ - Fragen und Antworten

Im FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AEW Energie AG und ihre Produkte.

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FAQ - bitte wählen Sie das gewünschte Thema

Wann und wie melde ich einen Umzug?

Wann? Damit Sie nicht den Strom Ihres Nachfolgers bezahlen müssen, melden Sie Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus.

Wie? Am besten besuchen Sie unsere Website unter www.aew.ch/umzug, kontaktieren Sie uns per E-Mail kundenservice@aew.ch oder direkt bei Ihrem auf der Rechnung angegebenen Ansprechpartner. Angaben? Folgende Angaben benötigen wir:

  • Ihre AEW Kunden- oder Verbrauchsstellen-Nr. (auf Ihrer Rechnung)
  • Ihren Namen und Vornamen / Ihre bisherige Adresse / Bei Auszug: Aus-/Wegzugsdatum (Wohnungsabgabe) / Bei Einzug: Einzugsdatum (Wohnungsübernahme) / Der neue Mieter und Eigentümer oder Verwaltung / Ihre neue Adresse, E-Mail oder Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind
Was ist mit einem Einzug, Umzug oder Wegzug gemeint?
Wieviel vorher muss ich einen Umzug melden?

Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens fünf Arbeitstage im Voraus. Egal ob Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes oder Wegzug nach ausserhalb.

Was soll ich tun, wenn ich meine Umzugsmeldung vergessen habe?

Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind so lange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB Netzanschluss Niederspannung, C 4 Meldepflichten).

Wer legt den Anschlusspunkt für den Netzanschluss fest?
Zuständig Termin
Bauherr, Architekt Spätestens bei Erhalt der Baubewilligung

Der Anschlusspunkt wird durch das zuständige Regional-Center der AEW Energie AG festgelegt. Dazu benötigt es den Situationsplan und den Grundriss mit dem eingezeichneten Standort des Fassaden-Anschlusskastens. Beides ist durch den Bauherrn oder den Architekten einzureichen.

Wie hoch sind die Anschlusskostenbeiträge?
Zuständig Termin
Architekt
konzessionierter Elektroinstallateur
Meldung min. 10 Arbeitstage vor der gewünschten Inbetriebnahme

Die bauseitigen Leistungen müssen gemäss Werkvorschriften erledigt sein. Für Neuanschlüsse werden einmalige Kostenbeiträge erhoben. Diese teilen sich in Anschlusskostenbeiträge sowie Netzkostenbeiträge auf. Der geschuldete Anschlusskostenbeitrag gemäss der zugestellten Offerte/Rechnung muss beglichen sein. Entscheidend ist der Eingang der Zahlung.

Für wen eignet sich AEW myHome?

AEW myHome eignet sich für alle Privatpersonen, die in einem Einfamilienhaus, Doppeleinfamilienhaus, Reihenhaus oder Bauernhaus mit oder ohne bereits vorhandener Solaranlage wohnen und die Wert auf Energieeffizienz und eine unabhängige Energieversorgung legen.

Wie lange dauert die Installation der einzelnen Komponenten?

Von der Offerte bis zur schlüsselfertigen Anlage dauert es in der Regel 4 bis 6 Wochen. Erforderliche Bewilligungsverfahren können den Prozess unter Umständen verzögern.

Wer führt die Installation in meinem Haus aus?

Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.

Erhöht sich der Wert meiner Liegenschaft mit AEW myHome?

Ja. Mit den hochwertigen AEW myHome Produkten verwandeln Sie Ihre Liegenschaft in ein energieeffizientes Haus und investieren so in den Wert Ihres Eigentums.

Ich möchte mein Haus sanieren. Wie hoch sind die Kosten für das AEW myHome Energiesystem?

Die Richtofferte gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Kosten der gewünschten Sanierung. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, welche auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.

Wie verbindlich ist die Richtofferte?

Die Richtofferte bietet eine gute Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der geplanten Installation, sie ist jedoch nicht verbindlich. Nach einem Vor-Ort-Besuch bei Ihnen erstellen wir die finale Offerte, die auch spezielle Gegebenheiten im Haus und damit mögliche zusätzliche Arbeiten und Kosten berücksichtigt.

Kann ich für mein Sanierungsvorhaben Fördergelder beziehen?

Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Selbstverständlich beantragen wir diese für Sie. Eine Übersicht finden sie unter www.energiefranken.ch. Darüber hinaus gewähren viele Banken vergünstigte Hypothekarkredite, falls Sie energetisch vorbildlich sanieren. In mehreren Kantonen sind auch Steuerabzüge möglich.

Muss ich meine Versicherungspolicen anpassen?

Die Versicherungsdeckung ist kantonal unterschiedlich. Bei gewissen kantonalen Gebäudeversicherungen sind zum Beispiel Schäden an Solaranlagen automatisch mitversichert. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsberater nach den Details Ihrer Versicherung.

Wie kann ich mein neues Energiesystem finanzieren?

Für die Finanzierung Ihres neuen Energiesystems stehen Ihnen unter anderem folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Finanzierung mit eigenen Mitteln / Erhöhung Ihrer bestehenden Hypothek / Alternativfinanzierung über unsere Finanzierungspartner.

Haben Sie Fragen zu einer Finanzierung? Die AEW unterstützt Sie dabei und steht Ihnen mit ihren Finanzierungspartnern gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über myhome@aew.ch oder telefonisch unter 062 834 28 00.

Bietet die AEW Finanzierungslösungen / Kredite an?

Über unsere Finanzierungspartner bieten wir Ihnen gerne massgeschneiderte und individuelle Lösungen für die Finanzierung Ihres neuen AEW myHome Energiesystems an (z.B. Aufstockung Ihrer Hypothek).

Mit welchen Finanzierungspartnern arbeitet die AEW zusammen?

Die AEW arbeitet mit regionalen Finanzierungspartnern zusammen.

Erzeugt meine Solaranlage auch im Winter, an bewölkten Tagen, bei Regen oder Nebel ausreichend Strom?

Ja, denn die Globalstrahlung auf der Erde setzt sich aus einem direkten und einem diffusen Anteil zusammen. Bei Sonnenschein dominiert die Direktstrahlung. Sie liefert etwa zwei Drittel des Ertrages. Bei starker Bewölkung oder Nebel ist fast nur noch Diffusstrahlung vorhanden, die für circa ein Drittel des Ertrages verantwortlich ist.

Wie hoch ist mein Eigenversorgungsgrad mit einer Photovoltaikanlage?

Ohne Batterie können Sie Ihren selbst produzierten Strom nur unmittelbar dann verbrauchen, wenn die Sonne scheint. Eine Batterie dient als Zwischenspeicher, eine Warmwasser-Wärmepumpe als thermischer Speicher. Damit haben Sie auch in Zeiten, in denen (zu) wenig Strom für Ihr Haus produziert wird, Energie. Der Eigenversorgungsgrad hängt unter anderem von Faktoren ab wie Anzahl und Umfang der Geräte in Ihrem Haus, die mit Strom betrieben werden, Speicherkapazität der Batterie und Grösse der Solaranlage.

Was geschieht mit überschüssig produziertem Strom?

Überschüssig produzierter Strom – also Strom, den Ihre Solaranlage erzeugt und der nicht direkt verbraucht oder in der Batterie gespeichert wird – wird automatisch ins Netz der AEW eingespeist. Sie erhalten dafür eine Vergütung. Mehr darüber erfahren Sie hier: www.aew.ch/eea.

Welche Lebensdauer hat eine Solaranlage?

Die Hersteller von Solarmodulen geben Garantien zwischen 20 und 25 Jahren. Die erwartete Lebensdauer kann deutlich höher liegen. Allerdings muss dann mit eventuellen Leistungseinbussen gerechnet werden.

Wie gross muss die Photovoltaikanlage sein, damit sie genügend Strom produziert?

Als Faustregel gilt für die Schweiz ein jährlicher solarer Energieertrag von 800 bis 1000 Kilowattstunden (kWh) pro Kilowattpeak (kWp) installierter Anlagenleistung. Eine Solaranlage mit 5 kWp erzeugt also jährlich 4 000 bis 5 000 kWh Strom. Die Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage und der Stromverbrauch im Haushalt stimmen jedoch selten den ganzen Tag überein. Mit der AEW myHome Steuerung und einem Speicher kann der Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms maximiert werden, bis hin zur fast autarken Energieversorgung.

Hat mein Dach die richtige Ausrichtung für eine Solaranlage?

Jede Dachfläche, die nicht mehr als 45 Grad von Süden abweicht, eignet sich besonders gut für eine Solaranlage. Sonnenkollektoren auf einem Dach mit Südwest- oder Südost-Ausrichtung erreichen immer noch 95 % des maximalen Ertrags eines Süddaches. Nach Ost und West ausgerichtete Dächer erreichen 75 % des maximalen Ertrags, ein kombiniertes Ost-West-Dach produziert im Durchschnitt damit sogar mehr Solarstrom als ein nach Süden ausgerichtetes Dach.

Benötige ich eine Baubewilligung für die Installation einer Solaranlage?

Dank dem teilrevidierten Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, entfällt für «genügend angepasste» Solaranlagen die Bewilligungspflicht. Die Raumplanungsverordnung (RPV) definiert «genügend angepasst» wie folgt: Die Solaranlagen müssen als kompakte Fläche und mit einem Abstand von maximal 20 Zentimetern zur Dachfläche installiert werden. Ungeachtet dessen ist eine Meldung bei den Baubewilligungsbehörden vor Baubeginn jedoch notwendig (siehe RPV Art. 32a). Im Rahmen der Projektabwicklung durch die AEW Energie AG werden diese und weitere administrative Aufgaben von der AEW übernommen.

Wer installiert die Solaranlage?

Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.

Muss ich die Solaranlage warten lassen? Wie hoch sind die Kosten?

Eine störungsfreie Funktion ist von vielen Faktoren abhängig. Ein spezielles Augenmerk sollte jedoch auf die Verschmutzung der Solarmodule gelegt werden. Verschmutzte Module reduzieren den Wirkungsgrad und führen damit zu Einbussen bei der Stromproduktion. Regelmässige Kontrollen sind deshalb empfehlenswert. Die Kosten variieren je nach Grösse der Solaranlage.

Wann ist eine Dachsanierung fällig und sinnvoll?

Ein Dach hat grundsätzlich eine Lebensdauer von rund 50 Jahren. Da Dächer aus den 70er und 80er Jahren nicht mehr den heutigen Anforderungen betreffend Energieverbrauch genügen, kann eine Sanierung schon nach 25 Jahren sinnvoll sein.

Was kostet eine Dachsanierung?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Für ein Einfamilienhaus kann aber mit Kosten in Höhe von CHF 30'000.– bis CHF 80'000.– inkl. Gerüst, Spengler etc. gerechnet werden.

Wie sieht es mit Fördergeldern und Steuerabzügen aus?

Beim nationalen Gebäudeprogramm können Förderbeiträge pro m2 sanierte Dachfläche beantragt werden. Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 % abzugsfähig.

Können wir Eigenleistungen erbringen?

Grundsätzlich ja. Aufgrund einer detaillierten Offerte können die Möglichkeiten besprochen werden. Wichtig ist, dass die Phase, in welcher das Dach nicht eingedeckt ist, möglichst kurz gehalten wird.

Wie läuft ein Dachsanierungs-Projekt ab? Wie lange dauert das?

Für ein Einfamilienhaus dauert die Beratungs- und Offertphase ca. 3 Wochen. Ab Auftragserteilung benötigt der Unternehmer 2 bis 6 Wochen für Gesuche, Arbeitsvorbereitung und Materialbeschaffung. Die eigentliche Ausführung dauert je nach Umfang der Arbeiten 2 bis 4 Wochen.

Welche Handwerker werden benötigt? Wer koordiniert diese?

Ideal ist ein Zimmermann für die Holz- und Dämmarbeiten, ein Dachdecker für Unterdach und Eindeckung, der Spengler für die Blecharbeiten sowie der Gerüstbauer für die Arbeitssicherheit. Allenfalls wird auch noch ein Schreiner für Dachfenster-Innenverkleidungen benötigt. Meist fallen auch noch ein paar Malerarbeiten an. Es ist sinnvoll, ein Unternehmen zu wählen, welches viele der genannten Arbeitsgattungen selbst professionell anbietet und die restlichen Handwerker koordinieren kann. So gibt es nur einen verantwortlichen Ansprechpartner.

Können wir das Dach von innen dämmen, obwohl wir kein Unterdach haben?

Diese Variante wird leider oft gewählt, widerspricht aber klar den geltenden SIA-Normen. Da die Dämmung von aussen nicht gegen eindringendes Meteorwasser geschützt ist, kann diese nass und auf längere Sicht hin zerstört werden.

Die Dämmwirkung einer nassen Dämmung ist massiv vermindert. Im Extremfall kann die Tragkonstruktion für lange Zeit unentdeckt zerstört werden.

Können Ziegel, Dachrinnen, Dachfenster etc. wiederverwendet werden?

Dies muss objektspezifisch beurteilt werden. Häufig macht eine Wiederverwendung wenig Sinn, da das Einsparpotential im Gesamtrahmen zu gering ist.

Ist ein Baugesuch notwendig?

Dies muss mit der örtlichen Bauverwaltung geklärt werden. Teilweise wird ein Baugesuch verlangt, da das Dach meist ein paar Zentimeter höher wird. Falls zusätzliche Dachfenster eingebaut werden, ist auf jeden Fall ein Baugesuch notwendig.

Müssen wir während der Arbeiten aus dem Gebäude ausziehen?

Grundsätzlich nein. Eine Dachsanierung ist für die Hausbewohner jedoch immer mit Einschränkungen verbunden. Deshalb sollte ein leistungsfähiger Partner gewählt werden, der die Termine einhält und auch allfällige Nebenhandwerker optimal koordiniert.

Was bietet die Steuerung?

Die intelligente AEW myHome Steuerung verwandelt Ihre Liegenschaft in ein Smart Home. Sie ermöglicht den optimierten Einsatz des produzierten Solarstroms und visualisiert Daten wie Verbrauch, Produktion, Batterieladung und -entladung via Internet.

Die Steuerung kann zudem Ihre Heizung optimieren, vorausschauend regeln und den Energieverbrauch der Wärmeerzeugung reduzieren. Bei Fehlermeldungen erhalten AEW und der Fachpartner eine Nachricht und kümmern sich um die Störungsbehebung.

Was kann ich mit ihr steuern?

Sie können Batterien, das Warmwasser und die Heizung mit ihr steuern. Ausserdem können die gängigsten auf dem Markt erhältlichen Wechselrichter von Solaranlagen eingebunden werden, und damit auch die Wechselrichter bestehender Anlagen.

Die Steuerung steigert den Eigenverbrauch des Stroms und misst die Energieflüsse der installierten Komponenten. Diese Informationen stehen unter einem persönlichen Web-Zugang zur Verfügung.

Wenn Sie es wünschen, können wir über die Steuerung Ihre Anlagen fernwarten.

Ich habe bereits eine etwas ältere Solaranlage und/oder Wärmepumpe – kann ich die Steuerung trotzdem nutzen?

Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Ich habe eine Ölheizung installiert. Kann ich diese in die Steuerung einbinden?

Ja. Über eine Ansteuerung von Pumpen und Mischern kann Ihre Anlage aktiv geregelt werden.

Wie sicher ist die Steuerung gegen Hacker-Angriffe?

Die Steuerung ist gegen Hacker-Angriffe geschützt. Der Kundenberater zeigt Ihnen dies gerne im Detail.

Sind regelmässige System-Updates notwendig? Sind die Updates kostenpflichtig?

Die Steuerung erhält automatische Updates, deren Kosten bereits im Preis inbegriffen sind.

Kann ich mein Energiesystem AEW myHome auch von unterwegs aus steuern?

Dies ist möglich, z.B. durch Vorgabe der Soll-Temperatur für das Gebäude.

Kann ich die Steuerung meinem Installateur freigeben?

Ihr Installateur erhält bei Störungen eine Nachricht und kann in den meisten Fällen die Störung aus der Ferne beheben.

Wie geräuschintensiv arbeiten Wärmepumpen?

Wärmepumpen haben einen Geräuschpegel von 47 bis 57 Dezibel. Dies entspricht in etwa der Lautstärke Ihres Kühlschranks oder eines normalen Gesprächs.

Ist es sinnvoll, Wärmepumpen in Altbauten einzusetzen?

Tatsächlich werden in der Schweiz in rund 9 von 10 Neubauten Wärmepumpen installiert. Auch wer seine Heizung ersetzen möchte, ist mit einer Wärmepumpe gut beraten – insbesondere, wenn es sich um ein Haus mit verbesserter Wärmedämmung handelt, wenn also beispielsweise Fenster und Dach isoliert sind oder im Rahmen der Sanierung isoliert werden.

Wie viel Strom verbraucht die Wärmepumpe?

Im Vergleich zu einer Ölheizung benötigt eine moderne Wärmepumpe, zum Beispiel von Alpha Innotec oder Stiebel Eltron, nur etwa ein Drittel der Energie. Der durchschnittliche Stromverbrauch für ein renoviertes Einfamilienhaus mit ca. 120 m2 Wohnfläche beträgt circa 7‘000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Bei Stromkosten von durchschnittlich 15 Rp./kWh entspricht dies rund CHF 1 000.- pro Jahr.

Arbeitet die Wärmepumpe auch in einem strengen Winter zuverlässig?

Wärmepumpen arbeiten effizient bis zu einem Aussentemperaturbereich von ca. -6 °C. Moderne Wärmepumpen haben ein Speichersystem und können die Tagestemperaturen nutzen. Bei extremen Minustemperaturen – also in einem Klima, in dem wochenlang rund um die Uhr Temperaturen unter -10 °C herrschen – sinkt die Effizienz der Wärmepumpe. Sie sorgt aber immer noch für Wärme. Bei Bauten auf über 1‘500 m ü.M. sollten Sie sorgfältig abklären, ob sich eine Wärmepumpe eignet.

Kann ich mit der Wärmepumpe die Kosten für den Kaminfeger sparen?

Ja, Kosten für den Kaminfeger entfallen gänzlich. So sparen Sie mit einer Wärmepumpe nicht nur Energiekosten, sondern auch Unterhaltskosten.

Mit welchen Betriebskosten muss ich rechnen?

Die unverbindliche Richtofferte zeigt Ihnen, wie niedrig Ihre Betriebskosten sind, wenn Sie von Ihrer bisherigen Elektroheizung, Ölheizung oder Gasheizung auf AEW myHome umsteigen.

An wen wende ich mich, wenn die Wärmepumpe nicht richtig heizt?

Melden Sie sich beim AEW myHome Team unter 062 834 28 00 oder via E-Mail an myhome@aew.ch.

Muss ich bei einem längeren Stromausfall frieren?

Mit AEW myHome bieten wir ein komplettes Energiesystem an. Die Stromverfügbarkeit in der Schweiz liegt nahezu bei 100 %.

Wie lange dauert der Austausch meiner Heizung?

Richtig geplant kann eine Heizung in weniger als einer Woche ersetzt werden.

Welcher Installateur führt die Arbeiten aus?

Wir arbeiten mit ausgesuchten und qualifizierten regionalen Installateuren vor Ort zusammen.

Was geschieht mit der alten Heizung? Ist der Rückbau im Preis inbegriffen?

Wir übernehmen sowohl den Rückbau als auch die Entsorgung Ihrer alten Heizung – ausser, Sie wünschen es anders. Die Kosten für den Rückbau Ihrer alten Heizung werden in unserer Offerte ausgewiesen.

Wir haben einen alten Öltank. Was empfehlen Sie uns?

Handelt es sich um einen erdverlegten Tank, sollte dieser zumindest gereinigt werden. Befindet sich der Tank in Ihrem Keller, empfehlen wir, den Tank rückzubauen. So können Sie den Raum besser nutzen.

Ich habe schon von den Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) gehört. Sind die Vorschriften bereits gültig? Und was muss ich beim Ersatz meiner Ölheizung, meiner Gasheizung oder meiner Elektroheizung beachten?"

Die MuKEn haben direkten Einfluss darauf, wie Hausbesitzer und Hausverwalter ihre bestehenden Gebäude energetisch sanieren müssen. Zukünftig müssen Sie beim Ersatz eines Gas- oder Ölkessels neu mindestens 10 % regenerative Energien einsetzen. Alternativ kann auch mit einer Verbrauchsreduzierung kompensiert werden.

Benötige ich eine Baubewilligung für den Heizungsersatz?

Heizungen sind generell bewilligungspflichtig. Im Rahmen der Projektabwicklung übernimmt die AEW Energie AG das Baugesuch und alle damit zusammenhängenden administrativen Aufgaben.

Wo wird die Wärmepumpe installiert?

Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe kann sowohl im Aussenbereich (z.B. im Garten) als auch im Innern des Hauses aufgestellt werden. Sole/Wasser-Wärmepumpen benötigen einen frostfreien Raum. In Häusern ohne Keller lassen sich die Geräte auch in einem Wirtschafts- oder Abstellraum installieren. 

Wollen Sie Ihre fossile Heizung ersetzen oder Ihr Eigenheim mit Sonnenkollektoren ausstatten?

Dann sollten Sie beachten, dass Sie von verschiedensten Förderprogrammen profitieren können. Unter anderem hat der Kanton Aargau per 1. März 2021 sein Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmelösungen und Solarkollektoren lanciert.

Zum Förderprogramm

Ich interessiere mich für die Direktvermarktung. Wie muss ich vorgehen?

Melden Sie sich unverbindlich bei der AEW. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein attraktives Angebot für die Direktvermarktung. Falls Sie damit einverstanden sind, integrieren wir Ihre Produktionsanlage nach erfolgter Vertragsunterzeichnung in das Portfolio der AEW.

Was sind meine Vorteile mit der Direktvermarktung über die AEW?
  • KEV (Referenzmarktpreis + Einspeiseprämie) garantiert
  • Bonus bei Marktwert der Anlage über Referenzmarktpreis: 50 % des Mehrwerts
  • Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der Direktvermarktung.
  • Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufwände für Einspeiseprognosen, Marktzugänge, Bilanzkreismanagement und Abrechnung.
Wie funktioniert die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien?

Direktvermarktung ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Einspeisevergütungssystems (EVS), welches die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ablöst. Mit der Direktvermarktung sind grössere Produzenten erneuerbarer Energien selber für den Absatz des Stroms verantwortlich.

Für welche Produktionsanlagen ist die Direktvermarktung verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2020 werden folgende Betreiber ihren erzeugten Strom selber vermarkten müssen:

  • Bestehende Anlagen > 500 kW, die Ende 2017 bereits KEV erhalten haben
  • Neue PV-Anlagen > 100 kW
  • Neue Windkraft, Wasserkraft- und Biomasseanlagen > 1 MW
Für welche Produktionsanlagen ist die Direktvermarktung freiwillig?

Es ist jedem Anlagenbetreiber in der KEV mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kW erlaubt, in die Direktvermarktung zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Was ist der Grund für den Systemwechsel?

Im heutigen System KEV bestehen keine Anreize zu einem bedarfs- und marktgerechten Produktionsverhalten. Jede Kilowattstunde wird mit dem gleichen Satz vergütet, egal ob sie zu Zeiten von hohem oder niedrigem Strombedarf eingespeist wird. Die Produktionsanlagen sollen mit dem neuen System in die üblichen Prozesse zur Erhaltung der Systemstabilität eingebunden werden.

Vergütungssatz durch die AEW garantiert

Wie sind die Anmeldefristen für die Direktvermarktung über die AEW?

Ein Wechsel zur Direktvermarktung ist jeweils auf das Ende des übernächsten Quartals möglich. Die Beauftragung der AEW zur Abwicklung der Direktvermarktung muss spätestens 2 Wochen vor Ende des laufenden Quartals erfolgen. Er kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein Wechsel kann ab sofort erfolgen.

Wie sieht das neue Vergütungssystem aus?

Der fixe KEV-Betrag wird ersetzt durch:

  • die Einspeiseprämie (Ihre bisherigen KEV-Tarife abzüglich Marktreferenzpreis, einem quartalsweise über alle lastganggemessenen Photovoltaikanlagen gebildeten Durchschnittspreis), ausgezahlt durch die Pronovo
  • den Referenzmarktpreis durch die AEW garantiert
  • eine zusätzliche Prämie (sofern die Erlöse des von Ihnen erzeugten Stroms über das gesamte Kalenderjahr betrachtet den Marktreferenzpreis übersteigen)

Vergütungssystem Direktvermarktung erneuerbarer Energien

Wo finde ich weitere Informationen über die gesetzlichen Änderungen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Energie: www.bfe.admin.ch

Welche Informationen muss ich der AEW für die Anmeldung zur Direktvermarktung zur Verfügung stellen?

Anlageninformationen:

  • KEV-Nummer
  • Messpunktbezeichnung
  • Technologie
  • installierte Leistung
  • jährliche Stromproduktion
  • Adresse
  • Verteilnetzbetreiber (VNB)

Gewünschter Vertragsbeginn (Start in die Direktvermarktung)

Lastgang wenn Anlage > 1 MW installierter Leistung (mind. 1 Jahr)

Was passiert wenn meine Produktionsanlage unter Referenzmarktpreis produziert? Erhalte ich in diesem Fall eine geringere Vergütung (weniger als KEV)?

Nein, die AEW garantiert dem Produzenten eine Vergütung der Energie zum Referenzmarktpreis.

Wie hoch ist der ökologische Mehrwert im neuen System? Wie mir Mehrwert vergütet?

Nein, mit der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem ist der ökologische Mehrwert bereits abgegolten.

Was muss ich als Anlagenbetreiber machen?

Mit der Vollmacht übernimmt die AEW für Sie die administrative Arbeit des ganzen Prozesses.

Wieso hat die Gesetzgebung gewechselt, ich habe doch gerade erst den KEV-Zuschlag erhalten?

Mit zunehmendem Stromanteil von erneuerbaren Energien, welche unabhängig vom Strombedarf ins Netz einspeisen, wird das Netz instabiler. Das neue System fördert eine marktnahe Vermarktung des Ökostroms, zudem ergeben sich für Anlagenbetreiber Mehrerlöse zum KEV.

Ich habe mich für die Direktvermarktung entschieden. Kann ich wieder ins alte System wechseln?

Wenn ein Produzent in die Direktvermarktung wechselt, kann er nicht mehr zurück.

Was sind die Anforderungen an den Stromzähler, um die Direktvermarktung zu ermöglichen?

Ein Lastgangzähler ist erforderlich.

Welche Funktionen stehen im Kundenportal der AEW Energie AG zur Verfügung?

Im Kundenportal der AEW Energie AG stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Ihr Online Produkt Wechsel aktivieren über popup beim Portaleinstieg
  • Ihre Rechnungen der letzten Jahre einsehen
  • Ihr Produkt wechseln und Zahlungsart anpassen
  • Ihren Umzug melden
  • Ihre eigene Dokumentenablage
  • Ihre Verbrauchsdaten der letzten Jahre einsehen
  • Ihre Kontaktdaten und Einstellungen ändern
Ich bin Kunde der AEW Energie AG und möchte mich für das Kundenportal registrieren. Was muss ich tun?

Für die Erstanmeldung im Kundenportal nutzen Sie bitte den Link "Mit Kunden- und Vertragskontonummer registrieren" unter dem Eintrag “Noch nicht registriert?”

Registrierung Kundenportal

Geben Sie dazu Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer ein und klicken registrieren an. Existieren zu einer Kundennummer mehrere Vertragskonten, kann ein beliebiges aktives Vertragskonto angegeben werden. (Beide Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchs- oder Akontorechnung).

Danach werden Sie aufgefordert ein sicheres Passwort zu hinterlegen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail (Absender: kundenservice@aew.ch) mit einem AEW Registrierungscode an Ihre E-Mailadresse.

Code bestaetigen Kundenportal
 

Bitte tragen Sie den Code ein, um die Registrierung abzuschliessen. Darauffolgend wird Ihnen ein Fenster für die Eingabe der Handynummer eingeblendet. Ihre Handy Nummer wird für die Zweifaktoren Identifikation benötigt.

Kundenportal: Handynummer für 2-Faktor-Authentifizierung
 

Nach der Eingabe und Bestätigung erhalten Sie einen SMS Code auf die angegebene Nummer.

Kundenportal: Authentifizierung via sms-Code

Tragen Sie den im SMS enthaltenen Authentifizierungscode ein. Nach der Authentifizierung mit Ihrer Code Eingabe sind Sie im Portal eingeloggt und haben Zugriff auf Ihre online Daten.
 

Wie nutze ich als AEW Kunde den Online-Service nach der ersten Registrierung?

Nach der initialen Registrierung können Sie sich mit den vorgemerkten Angaben und der Eingabe des SMS-Codes zur Authentifizierung einfach und schnell Ihren Online-Services jederzeit nutzen.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Kein Problem, nutzen Sie einfach die Funktion "Benutzername oder Passwort vergessen" unter Kundenportal

Kundenportal: PW zurücksetzen

Kundenportal: Passwort zurücksetzen Schritt 2

Geben Sie hier einfach Ihre E-Mailadresse an, mit der Sie sich registriert haben und wir senden Ihnen in Kür-ze einen Link zu, unter dem Sie ein neues Passwort vergeben können.

Welche Kriterien sind für das Kundenportal Passwort zu beachten?

Sie möchten ein Passwort eingeben oder ändern? Für das AEW Kundenportal Konto benötigen Sie ein Passwort mit mindestens 8 Zeichen, einen Kleinbuchstaben, einen Grossbuchstaben und eine Zahl. Alle angegeben Kriterien müssen für Ihre Passwort Sicherheit berücksichtigt werden.

 

Kann ich mich auch als Gewerbekunde/ Grosskunden für den Online-Service registrieren?

Unser Online-Service steht sowohl AEW Privat- und Gewerbekunden und AEW Grosskunden (Industriekunde und EVU) zur Verfügung. Sie können rund um die Uhr Ihre Vertragsdaten, Rechnungen, Monatsbezugspro-tokolle und Lastprofile einsehen und downloaden.

Kann ich mich anmelden, auch wenn ich kein Kunde der AEW Energie AG bin?

Das Kundenportal steht zurzeit nur aktuellen Kunden der AEW Energie AG zur Verfügung.

Ich bin bereits für den Online-Service registriert, kann mich aber nicht anmelden?

Sie erhalten den Hinweis, dass Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr Passwort falsch sind? Geben Sie die Daten erneut ein. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort korrekt eingeben und die Feststelltaste Ihrer Tastatur nicht aktiviert ist. Falls dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, versuchen Sie es über die Funktion "Passwort vergessen".

Wann ist mein Account gesperrt?

Nach 3 fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen wird Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Der Zugang wird nach einer Stunde automatisch entsperrt oder ein Kundendienstmitarbeiter kann diesen manuell entsperren.

Was muss ich tun, wenn ich das Kundenportal der AEW Energie AG nicht mehr nutzen möchte?

Ihr Account kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. Hierfür müssen Sie nach dem Login einfach am rechten oberen Rand des Kundenportalfenster auf Ihr Profil und danach auf "Einstellungen" kli-cken. Sowie nachfolgend die Einstellung "Benutzeraccount löschen" anklicken und auf den rot hinterlegten Balken "Benutzeraccount löschen" klicken. Ihr Account wird dann innerhalb 30 Tagen gelöscht.

Wie kann ich meine Kontaktdaten ändern?

Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie ganz einfach über "Einstellungen" unter Profil und Einstellungen vornehmen. Die Änderung der E-Mailadresse führt dazu, dass Ihre gesamte Online-Korrespondenz an diese E-Mailadresse geschickt wird. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden. Bitte beachten Sie, dass Namensänderungen sowie Änderungen der Anschrift über das Kundenportal nicht möglich sind. Benutzen Sie hierfür das Kontaktformular.

Ich ziehe in eine neue Wohnung/ Liegenschaft um. Wie melde ich meinen Umzug?

Sie ziehen um? Dann nutzen Sie die Funktion unter der Ansicht "Meine Liegenschaft" und geben Sie Ihre Auszugsdaten wie z.B. Mietvertragsende, neue Adresse, etc. an.

Sie haben weitere Fragen rund um das Kundenportal?

Für Fragen rund um das Kundenportal nutzen Sie gerne unser Kontaktformular im Kundenportal oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: kundenservice@aew.ch. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

Wie sicher sind meine Daten?

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dazu, Sie eindeutig als Nutzer für Ihre Lieferstelle zu identifizieren. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich auf unseren Seiten sicher fühlen. Der Online-Service befindet sich in einem gesicherten Bereich. Die Messdaten sind pseudonymisiert und dürfen ohne Einwilligung des Kunden nur zur Anzeige im Kundenportal verwendet werden. Es werden nur Daten gespeichert, welche auch innerhalb der Plattform verwendet werden. Das Kundenportal ist DSGVO-konform (Datenschutzgrundverordnung). Bei der Übertragung Ihrer Daten legen wir daher Wert auf grösstmögliche Sicherheit. Deshalb setzen wir dort, wo persönliche Daten übermittelt werden, den internationalen Sicherheitsstandard für die Übertragung von sensiblen Daten, die SSL-Verschlüsselung (Segure Socket Layer), ein. Somit sind die Daten von Dritten nicht auszulesen.

Wie erhalte ich das online Produkt?

Bei den Produkten AEW Classic, AEW Classic Naturstrom, AEW Classic Naturstrom+, AEW Comfort, AEW Comfort Naturstrom und AEW Comfort Naturstrom+ können Sie als AEW Kunde die Online Variante direkt im Portal auswählen und erhalten dadurch einen Preisnachlass. Eine online Produktvariante kann unter der Ansicht “Meine Produkte” mit “Produkt wechseln” jederzeit mit der entsprechenden Produktauswahl umgestellt werden. Der Produktwechsel erfolgt pro Quartal.

Hinweis: Haben Sie keine elektronische Zahlungsvariante hinterlegt, erhalten sie bei allen online Produkten eine E-Mail Notifikation, womit Sie über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Portal informiert werden.

Wie erfolgt die Kommunikation, wenn ich ein online Produkt habe?

Sie erhalten bei allen online Produkten eine E-Mail Notifikation, insofern Sie keine elektronische Zahlungsvariante hinterlegt haben. Ihre Kommunikation erfolgt per Portal und per Mail an die AEW Energie AG. Ein telefonischer Kundenkontakt beim online Produkten ist nicht vorgesehen.

Wie kann ich meine aktuellen Produkte einsehen

Unter der Ansicht "Meine Produkte" gibt es eine Übersicht über die aktuell von Ihnen genutzten Produkte.

Wie kann ich einen Produktwechsel vornehmen?

Sie möchten Ihr Stromprodukt ändern? Über die Ansicht "Meine Produkte" können Sie einen Produktwechsel vornehmen.

Ich möchte meine Zahlungsart ändern, was muss ich tun?

Unter der Ansicht "Meine Produkte" und "Zahlungsart", können Sie im Kundenportal ganz bequem Ihre Zahlungsart ändern. Wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus und klicken Sie "Zahlungsart ändern" an, wird die neue Zahlungsart verarbeitet. Unter Mitteilungen erhalten Sie eine entsprechenden Aktivitätseintragung. Die aktualisierten Daten sind im Kundenportal ersichtlich, sobald sie in unserem Hauptsystem bearbeitet wurden.

Welche Zahlungsarten sind verfügbar?

Ihnen stehen die folgenden Zahlungsvarianten zur Verfügung: 

Zahlungsarten AEW

 

Wo finde ich einen Überblick über meinen Energie- und Wärmeverbrauch?

Sämtliche Informationen rund um Ihren Verbrauch finden Sie unter "Messdaten". Sie erhalten hier umgehend einen Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch.

Welche Informationen stehen mir unter "Messdaten" zur Verfügung?

Unter Messdaten sehen Sie entweder Ihre ablese- und/oder abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten zu Strom und Wärme (Bild 1 und 2) oder wenn ein Smart Meter Zähler vorhanden ist auch ihre Tagesverbrauchsdaten (Bild 3).

Bei Stromverbrauchsdaten ist diese Übersichtsanzeige sowohl beim Bezug wie auch bei der Einspeisung aufgeteilt in Hochtarif und Niedertarif. Die Verbräuche werden in einer Anfangsphase gemäss den Abrechnungs-Periodizitäten dargestellt. In einem weiteren Schritt werden Sie die Daten als Gesamtsumme des letzten Jahres, pro Quartal oder in Monatsansicht darstellen können.

Mit einem Klick auf die oben verfügbare Auswahlfunktion, kann Ihre Anzeige von "Tage" auf "Abrechnungsdaten" umgestellt werden.

 

Bild 1

Bild 1

Bild 2

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Bild 3

Bild 3

Welche Daten sehe ich mit einem Smart Meter Zähler unter "Messdaten"?

Hatten Sie zu Beginn vom Jahr 2022 bereits einen Smart Meter Zähler installiert, dann werden Ihnen Ihre ablese- und/oder abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten bis zum 01.01.2022 rückwirkend in Tageswerten zur Verfügung gestellt. Frühere Datenangaben sind nicht verfügbar. Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues ERP-System. Alle Verträge wurden im neuen System auf Anfang Jahr 2022 neu eröffnet.

Kann ich meine Daten exportieren?

Ihre Daten können mit der Funktion "EXPORTIEREN" im pdf, csv, und excel Format heruntergeladen werden. Dies sowohl als Tageswerte als auch als Abrechnungswerte. Mit der Auswahl vom Zeitraum, zusätzlicher Spalten für die Messdatenanalyse generieren und der Anwahl von Total [kWh] und Leistung [kW] kann ein individueller Report generiert werden.

Wie wird die dargestellte Leistung im Excel kalkuliert, wenn ich meine Smart Meter-(Tageswerte) oder Lastgangdaten (15-Minuten-Werte) exportiere?

Die Kundenportaldaten mit Smart Meter Zählern werden Ihnen als Tageswerte in kWh unter Messdaten angezeigt. Sie können Ihre Daten mit der Funktion Messdatenexport exportieren. Die Berechnung kann wie folgt nachgerechnet werden: Teilt man das Tagestotal in kWh (also Hochtarif Bezug+ Niedertarif Bezug – Hochtarif Einspeisung – Niedertarif Einspeisung) durch 24 Stunden erhält man die durchschnittliche Tagesleistung kW. Bei lastganggemessenen Kunden mit 15-Minuten-Werten muss man jeden 15-Minuten Wert mit 4 multiplizieren, damit man die Leistung in der jeweiligen Viertelstunde erhält.

Messdatenexport

Kann ich die dargestellte Zeitperiode ändern?

Ja, über das Anklicken der Pfeile bei der aktuellen Monatsanzeige kann der gewünschte Monat gewählt werden.

Hinweis: Hatten Sie zu Beginn vom Jahr 2022 bereits einen Smart Meter Zähler installiert, dann werden Ihnen Ihre Daten bis zum 01.01.2022 rückwirkend in Tageswerten zur Verfügung gestellt. Frühere Datenangaben sind nicht verfügbar. Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues ERP-System. Alle Verträge wurden im neunen System auf Anfang Jahr 2022 neu eröffnet.

Ab welchem Zeitpunkt sind meine Verbrauchsdaten im AEW Kundenportal verfügbar?

Die Verfügbarkeit der täglichen Verbrauchsdaten für Kunden mit Smart Meter ist je Zähler unterschiedlich. Ein genereller Starttermin für die Verfügbarkeit der Smart Meter Daten kann nicht garantiert werden.

Im Kundenportal wird der Verbrauch einzelner Tage nicht angezeigt. Liegt hier ein Fehler vor?

Es können Geräte- oder Messdatenübertragungsfehler vom Zähler ins Messdatenmanagementsystem auftreten. Diese Daten werden momentan noch nicht automatisch nachgefüllt. Die AEW arbeitet daran, zukünftig auch im Smart Meter Bereich lückenlose, vollständige Datensätze anbieten zu können. Daher kann nicht garantiert werden, dass jeden Tag Zählerstände verfügbar sind. Liegt an einem Tag kein Wert vor, wird der Verbrauch des entsprechenden Tages rückwirkend in der Regel auf den Verbrauch des Vortages addiert. Daher wird der Vortag in diesem Fall einen erhöhten Wert aufweisen. Die Werte auf Ihrer Abrechnung stimmen jedoch auch bei Abweichungen Ihrer Smart Meter Daten-Messwerte im Kundenportal. Vor der Abrechnung werden Stichtagzählwerte aus den Zählern gezogen und die Werte plausibilisiert.

Sind die Verbrauchdaten im Kundenportal rechtlich bindend?

Die Verbrauchsdaten im Kundenportal sind unverbindlich. Die Verbrauchsdaten auf der Rechnung sind immer führend und rechtlich bindend.

Wann ist Hochtarif, wann ist Niedertarif?

Informationen zu Hoch- und Niedertarif (Zone 1 und Zone 2) finden Sie unter www.aew.ch/tarifzeiten

 

Preiszonen / Tarifzeiten

Wo finde ich die Strompreise für Privat- und Gewerbekunden?

Unter www.aew.ch/stromprodukte finden Sie die Strompreise. Bitte beachten Sie den Filter (das Jahr ist auswählbar).

Kann ich bei der AEW Strom mit umweltfreundlicher Qualität bestellen?

Ja, natürlich. Alle Stromprodukte für Privat- und Gewerbekunden stammen aus erneuerbaren Quellen. Die Produkte AEW Classic Naturstrom mit naturemade-Zertifizierung und AEW Classic Naturstrom+ mit naturemade star-Zertifizierung.

Aus welchen Energie-Arten und -Qualitäten kann ich bei der AEW Energie AG auswählen?
  • AEW Classic Naturstrom: naturemade-zertifiziert (erneuerbar)
  • AEW Classic Naturstrom+: naturemade star-zertifiziert (ökologisch)
  • AEW Classic: 100 % Wasserkraft
Was ist der Hauptunterschied zwischen AEW Classic Naturstrom und AEW Classic Naturstrom+?
  • AEW Classic Naturstrom ist naturemade-zertifiziert und kommt aus 100 % erneuerbaren Energiequellen (15 % Sonnenenergie, 85 % Wasserkraft).
  • AEW Classic Naturstrom+ ist naturemade star-zertifiziert und ist ein Ökostrom-Produkt, welches noch höhere ökologische Ansprüche erfüllt, wie eine eigene Ökobilanz, lokale Nachhaltigkeitskriterien, Förderfondsspeisung (55 % Sonnenenergie, 5 % Windenergie, 40 % Wasserkraft).
Weshalb ist für die AEW Naturstromprodukte ein Aufpreis zu entrichten?

Die Produktionsanlagen produzieren Strom aus erneuerbarer Energie, erfüllen hohe Umweltauflagen und sind „naturemade“ zertifiziert. Mit der Energiebuchhaltung Kraftwerks- und Produkteseitig wird sichergestellt, dass der ökologische Mehrwert nachweislich nicht doppelt verkauft wird.

Was unterstütze ich mit dem Aufpreis bei den AEW Naturstromprodukten?

Sie fördern mit Ihrer Bestellung den Zubau von neuen Produktionskapazitäten im Bereich neue erneuerbare Energie (Sonne, Wind). Beim Produkt AEW Classic Naturstrom+ unterstützen Sie zusätzlich den Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen beim jeweiligen „naturemade star“ zertifizierten Wasserkraftwerk. Seit 1.1.2022 beträgt die Fondsabgabehöhe für das Qualitätslabel «naturemade» 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Projekte können unter www.aew.ch/oekofonds eingereicht werden.

Was sind die Spezialitäten des AEW Naturstromes?

Die Energie wird ausschliesslich in der Schweiz produziert. Die Stromprodukte und die Produktion/Kraftwerke sind zertifiziert. Die Stromprodukte unterstützen das „naturemade“-Fördermodell.

Welche Energieproduktionsarten gehören zu den "erneuerbaren Energien"?

Als "erneuerbare Energien" gelten: Wasserkraft, Sonne (z.B. Photovoltaik), Wind, Biomasse (durch Verbrennung wird Strom und Wärme erzeugt) und Geothermie.

Welche Produktionsarten gehören zu den "neuen, erneuerbaren Energien"?

Als "neue erneuerbare Energien" gelten: Sonne (z.B. Photovoltaik), Wind, Holz, Biomasse (durch Verbrennung wird Strom und Wärme erzeugt), Geothermie und Umgebungswärme.

Wird der bestellte Naturstrom auch zu mir nach Hause geliefert?

Mit Zertifikaten und der Elektrizitätsbuchhaltung wird sichergestellt, dass der von Ihnen gekaufte Naturstrom produziert und ins AEW Stromnetz eingespeist wird. Dies wird jährlich durch die unabhängige Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) in einem Kontrollaudit überprüft. Alle fünf Jahre werden die AEW Naturstromprodukte mit dem Label ""naturemade"" rezertifiziert. Da auch Energien anderer Herkunft ins AEW Stromnetz eingespeist werden, erhalten Sie aus Ihrer Steckdose nicht ausschliesslich Naturstrom. Beispiel: Stromsee.

"Vergleichbar ist der Bezug von ökologischem Strom mit einer Banktransaktion. Jemand zahlt Geld, z. B. CHF 100.– auf ein Konto ein. In einer anderen Filiale, an einem anderen Ort, werden von diesem Konto CHF 100.– abgehoben."

Sie erhalten nicht den identischen Geldschein, der an anderer Stelle eingezahlt wurde. Aber der Wert für den Kontoinhaber ist eindeutig reserviert und abrufbar. Die Kontobewegungen, was also ein- und ausgezahlt wurde, ist auf dem Kontoauszug sichtbar, genauso wie auf der Stromrechnung, die den bezogenen und produzierten Strom mit Mehrwert genau ausweist (z. B.: Konto bei AKB und Bezug von CHF 100.– an UBS-Bancomat).

Was bedeutet „naturemade“?

naturemade bezeichnet ökologisch produzierte Energie (naturemade star) sowie Energie aus erneuerbaren Quellen (naturemade) und garantiert, dass nicht mehr zertifizierte Energie verkauft als produziert wird. Dies wird durch getrennte Zertifizierung von Produktion (Kraftwerk) und Liefer-Produkten (z. B. AEW Naturstrom) sichergestellt. Es wird nach eingehender Kontrolle vom Verein für umweltgerechte Energie VUE verliehen (Zertifikate). 

Die Naturstromprodukte der AEW Energie AG erfüllen anerkannte Standards und sind naturemade-zertifiziert. Die Fondsabgabehöhe für das Qualitätslabel «naturemade» beträgt 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Projekte können unter www.aew.ch/oekofonds eingereicht werden.

Das Qualitätszeichen naturemade

naturemade ist der glaubwürdige Schweizer Qualitätsstandard für die Zertifizierung von erneuerbarer und ökologischer Energie, von Ressourcen und von Energieneutralität, national und international.

naturemade star und naturemade Labels

naturemade ist breit abgestützt. Im VUE und seinem Vorstand sind Umwelt- und Konsumentenorganisationen, Verbände erneuerbarer Energien, Grossbezüger von Energie sowie grosse, mittlere und kleine Energielieferanten und -produzenten vertreten.

AEW Naturstrom: Zertifikat naturemade

AEW Naturstrom+: Zertifikat naturemade star

Was garantiert bei den Stromprodukten das Label „naturemade“?

Das Label „naturemade“ steht für Energie aus 100 % erneuerbaren Quellen, schont damit das Klima und erfüllt folgende Anforderungen:

  • Die Kunden kennen die Anlagen, aus denen ihr Stromprodukt stammt.
  • Der Produzent hat ein Umweltmanagementsystem anzuwenden.
  • Das Produkt enthält 15 % „naturemade star“ zertifizierten Strom.
Was garantiert das Label „naturemade star“?

Das Label „naturemade star“ erfüllt, zusätzlich zu den Anforderungen von „naturemade basic“, folgende höhere ökologische Ansprüche:

  • eigene, wissenschaftlich fundierte Ökobilanz wird berechnet.
  • lokal-regionale Nachhaltigkeitskriterien werden angewendet, die in Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen, Fachverbänden, Stromproduzenten und -lieferanten erarbeitet werden.
  • Die Fondsabgabehöhe beträgt 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Details zum AEW naturemade Ökofonds finden Sie unter www.aew.ch/oekofonds.
Was unterstütze ich als Kunde von „naturemade“-Produkten mit dem Mehrpreis?

Die Fondsabgabehöhe für das Qualitätslabel «naturemade» beträgt 0,7 Rp./kWh und wird über den naturemade star Anteil in den zertifizierten Produkten erhoben. Die zur Verfügung stehenden Fondsmittel werden für ökologische Verbesserungsmassnahmen bzw. Projekte eingesetzt. Projekte können unter www.aew.ch/oekofonds eingereicht werden. 

"Was garantiert bei der erneuerbaren Stromerzeugung das Produktions-Zertifikat durch eine anerkannte Prüfstelle (Auditor)?"

Die Prüfstelle garantiert, dass die Energie-Produktion den definierten ökologischen Standards für das ausgestellte Zertifikat entspricht, die angegebene Menge tatsächlich produziert und der Strom ins Verteilernetz eingespeist wird, kein Mehrfachverkauf der produzierten Menge stattfindet, die Buchhaltung der Produktionsmengen geführt und kontrolliert wird und bei „naturemade star“ ein Fonds gemäss Zertifizierungsanforderungen geführt und bestimmungsgemäss verwendet wird.

Was ist die Option Online-Produkt?

Mit der Wahl der Option AEW Online profitieren alle Kunden mit einem Stromverbrauch < 50'000 kWh/Jahr, in den Produktegruppen AEW Classic sowie AEW Comfort (jeweils inkl. Naturstrom) von einer jährlichen Gutschrift von CHF12.-- (pro rata). Sie bestellen die Option AEW Online selbständig über das AEW Kundenportal und nutzen die Zahlungsmethode Portalrechnung oder «eBill». Sie kommunizieren mit der AEW zukünftig schnell und papierlos direkt über das AEW Kundenportal oder via E-Mail.

Gibt es eine Vertragslaufzeit für die Option Online-Produkt?

Die Option AEW Online kann jederzeit, unter Einhaltung einer Anzeigefrist von fünf Arbeitstagen auf jedes Monatsende gekündigt werden.

Wie hoch ist die Vergütung bei der Option Online-Produkt?

Bezieht ein «AEW Online-Kunde» über das ganze Jahr hinweg Energie bei der AEW Energie AG, erhält der Kunde CHF 12.00 gutgeschrieben. Bei Vertragsbeziehungen von weniger als einem Jahr wird der Betrag pro rata gutgeschrieben (d.h. CHF 1.00/Monat und pro angebrochenen Monat).

Wer kann von der Option Online-Produkt profitieren?

Die Option AEW Online können alle AEW Kundinnen und Kunden seit 01.01.2023 mit den Produkten «AEW Classic» und «AEW Comfort», inkl. Naturstrom, wählen. Dabei behalten Sie Ihr herkömmliches Stromprodukt, welches mit der Option AEW Online ergänzt wird. Der Kunde bestellt die Option AEW Online selbständig über das AEW Kundenportal.

Wieso gibt die AEW eine Online-Vergütung?

Ziel der Option Online-Produkt ist eine vollumfängliche digitale Interaktion und Kommunikation zwischen dem Kunden und der AEW Energie AG. Automatisierte End-to-End-Prozesse senken die Servicekosten. Davon sollen die AEW Kunden profitieren können.

Was sind die Bedingungen für Kunden mit der Option Online-Produkt?

-       Sie bestellen die Option Online-Produkt selbstständig über das AEW Kundenportal.

-       Sie nutzen die Zahlungsmethode Portalrechnung oder eBill (sofern Sie Ihre Rechnung noch nicht per eBill erhalten, werden Sie automatisch auf die Portalrechnung umgestellt und erhalten keine Papierrechnung mehr).    

-       Die Abwicklung Ihrer Anliegen erfolgt nicht mehr telefonisch über unser Service Center, sondern ausschließlich über das AEW Kundenportal oder via E-Mail.

Wie melde ich mich für die Option Online-Produkt an?

Von der Option Online profitieren Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch < 50'000 kWh/Jahr, mit den Produkten AEW Classic oder AEW Comfort inkl. naturstrom).

1. Schritt: Einmalige Registrierung im AEW Kundenportal.

2. Schritt: Bestellung der Option Online-Produkt über die Kachel "Mein Produkt" (oder beim Anmeldeprozess über das Pop-up)

Sie erhalten dreimal im Jahr eine Akontorechnung für den bezogenen Strom. Doch was bedeutet Akontorechnung?

Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf der Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel drei Akontorechnungen (im April, Juli und Oktober) und eine definitive Jahresabrechnung für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht.

Beispiel: Sie bezahlen mit den Akontorechnungen im April, Juli und Oktober jeweils CHF 100.– ein. Bei der Ablesung Ende Jahr wird ermittelt, dass Ihre Stromkosten für das vergangene Jahr insgesamt CHF 450.– betragen. Davon werden die bereits geleisteten Akontozahlungen von total CHF 300.– in Abzug gebracht. Der Rechnungsrestbetrag der Jahresabrechnung beträgt somit noch CHF 150.– (CHF 450.– minus CHF 300.–).

weitere Informationen

Warum finde ich auf der Akontorechnung keine Angaben zu Zähler-Nr. und Verbrauch?

Die Akontorechnung entspricht dem Vorjahresverbrauch oder bei einem Neuzuzug den geschätzten Kosten für den Verbrauch von drei Monaten oder ab Einzug. Die detaillierten Zähler- und Verbrauchsangaben finden Sie auf der Jahresabrechnung.

Ich habe keine Akontorechnung, sondern eine Abrechnung erhalten, woran liegt das?

Dies kann 3 Gründe haben:

  • Sie beziehen das Produkt AEW power weil Ihr Stromverbrauch > 50‘000 kWh pro Jahr ist.
  • Sie produzieren selber Strom z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage
  • Sie sind in einer Smart-Meter Gemeinde Wohnhaft (Gansingen, Brittnau, Oeschgen, usw.)
Wie oft wird der Stromverbrauch in Rechnung gestellt?

Sie erhalten pro Jahr drei Akontorechnungen (für drei Monate im April, Juli und Oktober) und für die gesamte Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eine definitive Jahresabrechnung im Januar/Februar des Folgejahres. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht."                                
 

Zahle ich den Strom im Voraus?

Nein, die Akonto- und Jahresabrechnungen werden immer erst zum Quartalsende fällig, nachdem Sie den Strom konsumiert haben.

Ich bin umgezogen, erhalte aber immer noch Rechnungen für meine bisherige Adresse.

Holen Sie Ihre Umzugsmeldung sofort unter www.aew.ch/umzug nach, damit wir innert fünf Tagen den Zählerstand ablesen und die Schlussrechnung erstellen können. Sie sind solange für den Stromverbrauch in der bisherigen Wohnung haftbar, bis die AEW Energie AG die Umzugsmeldung erhalten hat (AGB-NS Artikel 21. Meldepflichten).

Was sind Preiszonen respektive Tarifzeiten?

Zone 1 / Hochtarif: Montag bis Freitag / 07:00 bis 20:00 Uhr / Samstag: 07:00 bis 13:00 Uhr

Zone 2 / Niedertarif: übrige Zeit

Diese Preiszonen / Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen.

Lieferbeschränkungen, Sperrungen

Seit 1.1.2016 entfällt im AEW Netzgebiet die fest eingeplante Lieferbeschränkung von 11.00 – 12.00 Uhr für Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen. Steuerbare Verbraucher, wie Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen können kurzzeitig zu Netzhöchstlastzeiten von der AEW zur Lastbewirtschaftung unterbrochen werden.

Wie entsteht das Vertragsverhältnis?

Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden entsteht mit dem Energiebezug durch den Kunden oder mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Stromnetz und dauert bis zur ordentlichen Abmeldung (AGB).

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die AEW Energie AG bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • eBill (E-Rechnung)
  • Lastschriftverfahren (LSV+, DebitDirect)
  • Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR)

Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.

Wo finde ich zusätzliche Informationen zur Energierechnung und den Zahlungsarten?

Die wichtigsten Informationen finden Sie auch auf der Rechnungsrückseite.

Mehr unter www.aew.ch/kundenservice.
Wir sind für Sie da – Ihr AEW Kundenservice: Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne auch telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr.

Wo finde ich Informationen zum Thema Strom?

Weitere interessante Informationen zum Thema Strom finden Sie unter www.aew.ch/wissen.

Was ist eine Verbrauchs- respektive Jahresabrechnung?

Die Jahresabrechnung enthält detaillierte Angaben über Ihren Energieverbrauch und über die Zählerablesung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Rechnungserklärung.

Begriffserklärungen zur Verbrauchs- respektive Jahresabrechnung?

Netznutzung: Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren etc.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.

Konzessionsabgaben: Abgaben an die Standortgemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung.

Gesetzliche Förderabgaben: Gesetzliche Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.

Systemdienstleistungen: Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.

Energielieferung: Die Kosten für die gelieferte Energiemenge und den ökologischen Wert des Produkts.

Stromlieferung: Unter Stromlieferung werden die Netznutzung und die Energielieferung zusammengefasst.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für Smart Meter?

Gemäss der Energiestrategie 2050 wurden das Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sowie die Stromversorgungsverordnung (StromVV) überarbeitet. Neu schreiben diese die Einführung von intelligenten Messsystemen vor. Bis ins Jahr 2027 müssen 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in den Haushalten durch Smart Meter ersetzt werden.

Wieso wechselt die AEW die Zähler aus?

Eine Voraussetzung für Smart Grids sind Smart Meter; sogenannte intelligente Messsysteme mit Fernauslesung. Deshalb müssen die Schweizer Energieversorgungsunternehmen wie die AEW Energie AG bis 2027 80 Prozent der bisherigen konventionellen Stromzähler durch Smart Meter ersetzen.

Die AEW hat bereits mehrere Gemeinden erfolgreich mit über 30'000 Smart Meter und intelligenten Lastschaltgeräten bzw. Steuergeräte ausgerüstet. In den nächsten Jahren sind weitere Gemeinden in Planung.

Mit den Smart Metern schafft die AEW die Basis für ein Smart Grid, ein intelligentes Stromnetz, mit dem sich die Netzlast genauer steuern lässt. Das Smart Grid unterstützt die Ziele der Energiestrategie 2050, zu denen ein effizienterer Einsatz der Ressourcen zählt.

Kann ich einen Smart Meter bestellen?

Da die Messeinrichtungen beim Kunden im Eigentum der AEW stehen, kann diese den Zeitpunkt der Umrüstung selber bestimmen. Individuelle Kundenwünsche betreffend Bestellung von Smart Meter können leider nicht berücksichtigt werden.

Was ist, wenn Kunden keinen Smart Meter wollen?

Aufgrund der Energiestrategie des Bundes ist die AEW verpflichtet, flächendeckend Smart Meter zu installieren. Bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht kann die AEW ihren Kunden kein Wahlrecht einräumen.

Können Kunden ihren Stromverbrauch auf dem Smart Meter ablesen?

Ja, auch auf Smart Meter kann der Zählerstand jederzeit abgelesen werden. Sobald die ganze Gemeinde mit Smart Meter Zählern ausgestattet ist, erhalten alle Kunden ein Schreiben. Ab diesem Zeitpunkt sind die Smart Meter Daten (tägliche Zählerstanddaten) im Kundenportal ersichtlich. Nach der Registrierung im AEW Kundenportal kann jeder Kunde mit seinen persönlichen Login-Daten seinen täglichen Energieverbrauch in der Kachel "Mein Smart Meter" einsehen.

Entstehen für die Kunden Zusatzkosten?
Nein, der Wechsel des Zählers erfolgt im Rahmen der normalen Unterhaltsarbeiten.
Welche Daten erfasst ein Smart Meter?
Herkömmliche mechanische Zähler erfassen den Stromverbrauch nach Hoch- und Niedertarif (Zone 1 und 2). Standardmässig funktionieren die Smart Meter ähnlich wie ein herkömmlicher mechanischer Zähler. Der Verbrauch wird alle fünfzehn Minuten ermittelt und lokal gespeichert. Ausgelesen werden aber einmal täglich nur die für die Abrechnung benötigten Zählerstände.
Ist die Datensicherheit gewährleistet? Was passiert mit meinen Daten, die der Smart Meter erfasst?

Die Sicherheit der Kundendaten hat für die AEW oberste Priorität. Es werden nur Smart Meter eingesetzt, deren Elemente erfolgreich auf die Gewährleistung der Datensicherheit hin überprüft wurden. Die Bearbeitung der Daten aus dem Einsatz von Smart Meter erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und in pseudonymisierter Form über das Hausanschlusskabel. Ein direkter Rückschluss auf den Kunden ist deshalb nicht möglich. Einzig zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben darf die AEW Daten in nicht pseudonymisierter Form und ohne Einwilligung des Kunden bearbeiten.

Wie wird der Verbrauch mit Smart Meter abgerechnet?
Die Kunden erhalten eine Quartalsrechnung, basierend auf ihrem effektiven Stromverbrauch.
Wie setzt sich der AEW Strommix zusammen?

Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.

Der an unsere Kunden gelieferte Strom wurde produziert aus…

Die AEW Stromkennzeichnung finden Sie unter www.aew.ch/stromkennzeichnung.

Wie gross ist der Kernenergieanteil im gesamten AEW Strommix?

Im Jahr 2022 betrug der Kernenergieanteil 21,93 %. Kunden, die Naturstrom kaufen, können die spezifische Produktedeklaration bei kundenservice@aew.ch anfordern. Naturstromprodukte siehe www.aew.ch/naturstrom.

Welchen Strommix weisen die "Standard" AEW Stromprodukte aus?

Bei den Produkten AEW Classic und AEW Comfort wird 100 % Wasserkraft aus Schweizer Produktion geliefert und garantiert.

Können naturemade Produkte schon KEV finanziert sein?

Nein, Swissgrid überwacht den Mehrwert, es ist nicht möglich, dass die gleiche Produktionsenergie zwei Mal subventioniert wird.

Welchen Ladestecker benötige ich?

Wenn sie AC (Wechselstrom) laden, benötigen europäische E-Fahrzeuge und Tesla-Modelle den Typ 2 Stecker. Ältere asiatische Fahrzeuge benötigen noch einen Typ 1 Stecker. Die meisten neuen asiatischen Hersteller mit Ausnahme von wenigen Hybridfahrzeugen laden seit 2018 mit dem Typ 2 Stecker (auf dem europäischen Markt). Wenn Sie nicht sicher sind, beraten wir Sie gerne.

Was ist der Unterschied zwischen einer AC-Ladestation und DC-Ladestation?

Spricht man von Schnellladestationen, ist die Rede von DC-Ladestationen. DC steht für Gleichstrom. Die Batterien in Elektroautos benötigen Gleichstrom. Wird AC (Wechselstrom) geladen, muss die Energie im Auto mittels Stromrichter umgewandelt werden. Elektrofahrzeuge können folglich Gleichstrom viel schneller aufnehmen als Wechselstrom und so schneller laden.

Kann ich für die Ladestation den Strom von meiner Solaranlage nutzen?

Eine Kombination ist möglich. Der in der Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird über einen Stromrichter in Wechselstrom gewandelt und dann dem Auto über eine Ladestation zugeführt. ist eine eine DC-Ladestation installiert, muss diese den Strom nochmals wandeln.

Was ist die HKN-Rückliefervergütung (HKN = Herkunftsnachweise)?

Seit dem 01.01.2021 können alle Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kVA und 30 kVA, welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind, die Herkunftsnachweise für 3 Rp. / kWh an die AEW verkaufen.
Das heisst: Der PV-Anlagenbetreiber verkauft den ökologischen Mehrwert der von seiner Photovoltaikanlage in das Verteilnetz der AEW Energie AG eingespiesenen Energie an die AEW Energie AG, welche mit dem abgekauften ökologischen Mehrwert wiederum ihre Produkte aufwerten kann.
Dazu müssen die auf dem Produktblatt unter Punkt 3 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden. zum Produktblatt

 

Welche Produkte gelten für die Vergütung von Produzenten, z.B. von einer Solaranlage?

Tarif  AEW Rücklieferung (ehemals AEW p.e en):
Die AEW zahlt Produzenten, deren Anlagen an das Verteilnetz der AEW angeschlossen sind, für die Einspeisung Ihrer Energie eine Energie-Einspeisevergütung. Der entsprechende Tarif heisst AEW Rücklieferung und unterscheidet zwischen den Preiszonen 1 und 2.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, bekommen mit Einspeisung ihrer Energie ins AEW Verteilnetz ebenfalls den Tarif AEW Rücklieferung zugewiesen.
Produktblatt 2024

Tarif AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis (ehemals AEW p.e en HKN":
Die AEW zahlt Produzenten mit einer Photovoltaikanlage und einer Leistung zwischen 2 kVA und 30 kVA, welche an das AEW Verteilnetz angeschlossen sind und die Bedingungen unter Punkt 3 auf dem Produktblatt erfüllen eine Herkunftsnachweisvergütung von 3 Rp. / kWh.
Dieser Tarif steht nur Anlagen zu, welche nicht bereits im EVS sind (EVS = Einspeisevergütungssystem ehem. KEV = kostendeckende Einspeisevergütung oder MKF).
Kunden, welche eine EIV (Einmalvergütung) vom Bund erhalten, können ebenfalls vom Produkt AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis profitieren, sofern sie ihre Herkunftsnachweise noch nicht an einen anderen Händler / Verteilnetzbetreiber verkauft haben.
Produktblatt 2024 

Darf ich der AEW meine Herkunftsnachweise abgeben?

Sofern Sie die Voraussetzungen auf dem Produktblatt unter Punkt 3 erfüllen, können Sie sich über das AEW Kundenportal für die HKN-Rückliefervergütung anmelden.
zum Produktblatt 
zum Kundenportal   
 

Was macht die AEW Energie AG mit den abgekauften Herkunftsnachweisen?

Die Herkunftsnachweise decken vorwiegend den Anteil der Solarenergie in den Naturstrom+-Produkten der AEW Energie AG (AEW Classic Naturstrom+ / AEW Comfort Naturstrom+ / AEW Power Naturstrom+ / AEW Öffentliche Beleuchtung Naturstrom+). Konkret heisst dies, dass der Solarenergieanteil in den Naturstrom+-Produkten der AEW Energie AG ab dem Jahr 2021 mehrheitlich aus dem Kanton Aargau stammen wird. Sofern nicht alle Herkunftsnachweise in den Naturstrom+-Produkten verwendet werden können (da zu viel Herkunftsnachweise) werden die übrigen Herkunftsnachweise noch in die Naturstrom-Produkte der AEW integriert (AEW Classic Naturstrom / AEW Comfort Naturstrom / AEW Power Naturstrom / AEW Öffentliche Beleuchtung naturstrom).

Wie melde ich mich für die Vergütung der Herkunftsnachweise an?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen unter Punkt 3.1 im Produktblatt AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis, können Sie im AEW Kundenportal unter www.aew.ch/portal ein Antrag auf die Abnahme der Herkunftsnachweise stellen. Die Anmeldung beinhaltet folgende Anmeldeschritte: 

1. Schritt (Kunde) 

Den Anmeldeprozess über das AEW Kundenportal aew.ch/portal durchführen. 

2. Schritt 

Im Anschluss meldet die AEW innerhalb von zwei Wochen den HKN-Dauerauftrag bei der Pronovo AG an und der Kunde bestätigt den HKN-Dauerauftrag über einen Link in einer von der Pronovo AG zugesendeten Mail. Im Anschluss versendet die AEW Energie AG einen physischen Vertrag, welcher durch den Kunden unterschrieben retourniert werden muss. 

3. Schritt 

Nach erfolgreicher Durchführung der Schritte 1 und 2 wird dem Kunden das Produkt «AEW Rücklieferung Herkunftsnachweis» zugewiesen und er erhält zusätzlich die 3 Rp./kWh vergütet. 

Unter Einhaltung folgender Eingabefristen bei der Anmeldung im AEW Kundenportal werden die Herkunftsnachweise ab den nachstehenden Daten abgenommen: 

  •     15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar 
  •     15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April 
  •     15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli 
  •     15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober 
Wie registriere ich mich im AEW Kundenportal, sofern ich noch nicht angemeldet bin?

Für die Erstanmeldung im Kundenportal nutzen Sie bitte den Link "Mit Kunden- und Vertragskontonummer registrieren" unter dem Eintrag “Noch nicht registriert?”

Registrierung Kundenportal

Geben Sie dazu Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer ein und klicken registrieren an. Existieren zu einer Kundennummer mehrere Vertragskonten, kann ein beliebiges aktives Vertragskonto angegeben werden. (Beide Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Verbrauchs- oder Akontorechnung).

Danach werden Sie aufgefordert ein sicheres Passwort zu hinterlegen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail (Absender: kundenservice@aew.ch) mit einem AEW Registrierungscode an Ihre E-Mailadresse.

Code bestaetigen Kundenportal
 

Bitte tragen Sie den Code ein, um die Registrierung abzuschliessen. Darauffolgend wird Ihnen ein Fenster für die Eingabe der Handynummer eingeblendet. Ihre Handy Nummer wird für die Zweifaktoren Identifikation benötigt.

Kundenportal: Handynummer für 2-Faktor-Authentifizierung
 

Nach der Eingabe und Bestätigung erhalten Sie einen SMS Code auf die angegebene Nummer.

Kundenportal: Authentifizierung via sms-Code

Tragen Sie den im SMS enthaltenen Authentifizierungscode ein. Nach der Authentifizierung mit Ihrer Code Eingabe sind Sie im Portal eingeloggt und haben Zugriff auf Ihre online Daten.
 

Ich habe zu wenig oder kein Warmwasser mehr. Worin liegt die Ursache?

Bitte überprüfen Sie zuerst folgende Punkte:
In der Regel ist auf dem Sicherungsverteiler ein Boiler-Schalter vorhanden. 
Ist der Wahlschalter der Boiler-Steuerung richtig eingestellt?
Die häufigsten Boiler Schalter-Funktionen sind:

  • Tag (immer ein) / 0 (Aus) / Nacht (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
  • Hand (immer ein) / Aus / Auto (nur im Niedertarif, Zone 2 ein)
     
Wie ist die aktuelle Schalterstellung?

Allenfalls wurde der Boiler versehentlich ausgeschaltet (z. B. nach einer Störungssuche bei Stromausfall, oder Boiler-Entkalkung).

  • Wärmepumpenboiler können in steckbarer Ausführung vorhanden sein. Ist der Stecker an der Steckdose eingesteckt?
  • Schalten Sie den Boiler auf Tag. Heizt der Boiler auf?
Was können die Ursachen sein für einen höheren Verbrauch oder eine Störung?

1. Wurde am Wasserverbrauch etwas geändert (z. B. andere Gewohnheiten welche mehr Warmwasser bedürfen: Mehr Duschen in Folge Sport, Besucher usw.)?

In diesem Fall kann der Boiler z. B. auf "Hand" / "Tag" / "Ein" geschaltet werden. So kann der Boiler auch in der Zone 1 bzw. im Hochtarif aufgeheizt werden. Dies ist jedoch nur für kurzfristige Situationen geeignet.

Alternativ kann die Boiler Temperatur erhöht werden. Das Mischwasserverhältnis reicht damit länger. Wenden Sie sich dazu an den Sanitärinstallateur welche Sie gerne beraten wird.

Die Preiszonen / Tarifzeiten finden Sie auf der Stromrechnung oder unter www.aew.ch/preiszone.

2. Wann wurde der Boiler das letzte Mal entkalkt (Datum meist am Boiler notiert)?
Allenfalls ist der Boiler verkalkt und muss gereinigt werden: Kontaktieren Sie Ihren Sanitärinstallateur

Wurde der Boiler erst kürzlich entkalkt und ggf. Änderungen vorgenommen? Ist der Elektro-Heizeinsatz wieder richtig angeschlossen worden?

3. Wird der Boiler z. B. im Winterhalbjahr mit einer zweiten Wärmequelle aufgeheizt und wurde Ende Heizperiode der Boiler Schalter nicht eingeschaltet?
Wärmequellen: Holz, Öl, Solar oder Wärmepumpen – Legionellen-Schaltungen usw.

4. Stimmt die Temperaturanzeige am Boiler (falls vorhanden)?
Evtl. Wasser-Temperatur mit geeignetem Handthermometer nachprüfen. (z. B. Heisswasser in Tasse eingiessen und mit Backofenthermometer kontrollieren).

5.    Bei den meisten Elektro-Boilern ist am Boiler-Anschluss ein Hand-Drehschalter für die gewünschte Temperatur (in der Regel um 65°C).
Schalterstellung prüfen, evtl. wurde der Schalter versehentlich verstellt (dies hat nur auf den Elektroeinsatz einen Einfluss, nicht auf eine allfällige zweite Wärmequelle).

6. Wird der Boiler rein elektrisch aufgeheizt, sind als erstes die Boiler-Sicherungen zu prüfen. 
Tipp: Boiler Sicherungen sind in der Regel mehrpolig, somit können zwei oder drei Sicherungen vorhanden sein, welche zur "Boiler-Sicherungsgruppe" gehören.
Lassen sich die Sicherungen nicht mehr einschalten, Elektroinstallateur aufbieten. Alle Sicherungen "Boiler" sofort ausschalten!

7. Ist der Schütz zum Schalten des Boilers und die Anschlussklemmen des Boilers durch einen Elektroinstallateur geprüft worden?
(Strom und Spannungsmessung, defekter Boiler)

8. Profitipp
Vielleicht verfügen Sie heute bereits über einen Smart Meter-Stromzähler der AEW. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Verbrauchsleistung am Zählerdisplay ablesen. In der Regel zeigt das Zählerdisplay in der Standardanzeige die aktuelle Leistung, somit muss am Zähler keine Taste für einen Menüwechsel gedrückt werden. In diesem Fall lässt sich die aktuelle Leistung, (aller daran angeschlossenen Verbraucher) am zugehörigen Zähler einfach ablesen und notieren. Den Boiler-Schalter nun auf "Hand", "Ein" oder "Tag" schalten. Anschliessend den Zähler nochmals ablesen und die Leistungen vergleichen. > Leistungsdifferenz der beiden Ablesungen beachten.

Viele Boiler sind beispielsweise mit einer Heizleistung von 4 kW bzw. 6 kW ausgestattet. (Boiler-Leistungsschild beachten). Stimmt die ermittelte Leistung mit den Angaben des Leistungsschildes nicht überein, kann im Stromkreis oder am Boiler-Heizelement ein Unterbruch bzw. Defekt vorliegen: Elektroinstallateur aufbieten.

Alternativ kann ohne Leistungsberechnung der Boiler eingeschaltet und abgewartet werden. Dabei ist zu beachten, dass man die Temperaturanzeige des Boilers notiert und ca. nach 30 bis 60 Minuten die Anzeige kontrolliert. Ändert sich nichts oder nur gering und erreicht die Wassertemperatur den vorgegebenen Wert (ca. 65°C) in der Niedertarifzeit (Zone 2) nicht oder nur am Wochenende (längere Freigabezeit): > Elektroinstallateur aufbieten.

9. Die Zuständigkeiten bei Warmwasserproblemen sind nicht immer eindeutig.
Sie können den Sanitär- und/oder Elektroinstallateur betreffen. Um eine Störung der Elektroinstallation zu finden, wenden Sie sich bitte an den Elektroinstallateur. 
Sobald der Elektroinstallateur die Elektroinstallation geprüft hat, kann es im Einzelfall vorkommen, dass das AEW Rundsteuergerät bzw. das AEW Lastschaltgerät nicht korrekt funktioniert. Ist dies der Fall kann sich der Elektroinstallateur an uns wenden, um die weiteren Schritte zu koordinieren. In der Regel liegt die Ursache jedoch an den bauseitigen Installationen.

Ich habe bereits viel investiert und bin effizient unterwegs. War das alles umsonst?

Nein. Bereits geleistete Investitionen mit Auswirkungen auf die Energieeffizienz der vorangegangenen 5 Jahre werden berücksichtigt. 

Das Grossverbrauchermodell verursacht nur finanziellen und zeitlichen Aufwand.

Die Kosten amortisieren sich meist innerhalb von 4 Jahren. Das beinhaltet sowohl die Erarbeitung eines Grossverbrauchermodells wie auch die Massnahmen selber. Ein bedeutender Teil der Massnahmen hat Amortisationszeiten von unter 2 Jahren. Der vorhandene Aufwand seitens des Unternehmens zahlt sich rasch aus.

Ich bin bereits effizient unterwegs - in meinem Unternehmen ist nichts mehr zu holen.

Die Erfahrungen zeigen, dass in der Regel immer Effizienzmassnahmen gefunden werden können, selbst bei Neubauten. Zum Beispiel sind Betriebsoptimierungen oder Mitarbeiterschulungen zwei einfache Massnahmen, mit denen oftmals bedeutende Effizienzsteigerungen erreicht werden. Des Weiteren hilft in vielen Fällen eine unabhängige dritte Sicht, Potenziale zu entdecken, welche im Betrieb aus den unterschiedlichsten Gründen brach lagen.

Muss ich das wirklich machen?

Mit der Annahme des Energiegesetzes auf Bundes- und Kantonsebene besteht die Pflicht, als Grossverbraucher ein Grossverbrauchermodell zu wählen und Massnahmen umzusetzen.

Kann mein Unternehmen noch wachsen (sprich mehr Energie brauchen), wenn ich in einem Modell drin bin?

Selbstverständlich. Der Sinn des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb bzw. der Infrastruktur und nicht die Reduktion des Energiebezugs an und für sich.

Was für Massnahmen gibt es denn?

Das hängt stark vom Unternehmen ab – in einem Kieswerk sieht das Massnahmenpaket anders aus als in einem Spital oder bei einem Gerätehersteller. Prinzipiell lassen sie sich aber in drei Kategorien einteilen:

  • Infrastrukturelle Massnahmen, wie z.B. Gebäudeisolation
  • Gebäudetechnische Massnahmen, wie z.B. Optimierung der Lüftungsanlage, Einsatz von LED statt Leuchtstoffröhren
  • Prozess- und Anlagemassnahmen, wie z.B. Einsatz effizienter Maschinen, Reduktion der Kühlleistung in Serverräumen