Preiszonen (Tarifzeiten)
Die Preiszonen und Tarifzeiten der AEW Energie AG gelten bis 31. Dezember 2025.
Zone 1 (Hochtarif) | Zone 2 (Niedertarif) |
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Montag bis Freitag Samstag | übrige Zeiten |
Diese Preiszonen gelten auch an Feiertagen.
Lieferbeschränkungen
Steuerbare Verbraucher, wie Waschmaschinen, Tumbler und dergleichen können im Ausnahmefall kurzzeitig zu Netzhöchstlastzeiten von der AEW zur Lastbewirtschaftung unterbrochen werden.
Einheitstarif schafft Grundlage für Flexibilität
Die AEW Energie AG passt per 1. Januar 2026 ihre Tarifstruktur an und führt einen einheitlichen Stromtarif ein. Die bisherigen Hoch- und Niedertarife (HT/NT) entfallen sowohl in der Netznutzung als auch in der Energielieferung. Damit folgt die AEW den aktuellen Marktbedingungen und schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife. Die bisherige Kostengrundlage in den Hochtarif-Zeiten spiegeln die Wertigkeit der Energie nicht mehr adäquat wider – insbesondere tagsüber bei hoher Photovoltaikproduktion bzw. der Überschussenergie insbesondere im Sommerhalbjahr. Die Umstellung verhindert eine finanzielle Benachteiligung bei Strombezug während Sonnenstunden und schafft mehr Flexibilität im Verbrauchsverhalten.
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