a3708

Direktvermarktung Erneuerbarer Energie

Die Direktvermarktung schafft neue Chancen und Möglichkeiten von Zusatzeinkommen für Sie als Produzent erneuerbarer Energien. Die AEW unterstützt Sie als Partner bei der effizienten Abwicklung. Wir sichern Ihnen die optimale finanzielle Vergütung für Ihre produzierte Energie zu.

a3630

Was sind Ihre Vorteile mit der AEW als Partner für die Direktvermarktung?

Ich bin interessiert: E-Mail an gewerbekunden@aew.ch

a3631

Vergütungen der Direktvermarktung auf einen Blick

Vergütungen der Direktvermarktung auf einen Blick

a3634

Fragen und Antworten zur Direktvermarktung

Ich interessiere mich für die Direktvermarktung. Wie muss ich vorgehen?

Melden Sie sich unverbindlich bei der AEW. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein attraktives Angebot für die Direktvermarktung. Falls Sie damit einverstanden sind, integrieren wir Ihre Produktionsanlage nach erfolgter Vertragsunterzeichnung in das Portfolio der AEW.

Was sind meine Vorteile mit der Direktvermarktung über die AEW?
  • KEV (Referenzmarktpreis + Einspeiseprämie) garantiert
  • Bonus bei Marktwert der Anlage über Referenzmarktpreis: 50 % des Mehrwerts
  • Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der Direktvermarktung.
  • Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufwände für Einspeiseprognosen, Marktzugänge, Bilanzkreismanagement und Abrechnung.
Wie funktioniert die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien?

Direktvermarktung ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Einspeisevergütungssystems (EVS), welches die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ablöst. Mit der Direktvermarktung sind grössere Produzenten erneuerbarer Energien selber für den Absatz des Stroms verantwortlich.

Für welche Produktionsanlagen ist die Direktvermarktung verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2020 werden folgende Betreiber ihren erzeugten Strom selber vermarkten müssen:

  • Bestehende Anlagen > 500 kW, die Ende 2017 bereits KEV erhalten haben
  • Neue PV-Anlagen > 100 kW
  • Neue Windkraft, Wasserkraft- und Biomasseanlagen > 1 MW
Für welche Produktionsanlagen ist die Direktvermarktung freiwillig?

Es ist jedem Anlagenbetreiber in der KEV mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kW erlaubt, in die Direktvermarktung zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Was ist der Grund für den Systemwechsel?

Im heutigen System KEV bestehen keine Anreize zu einem bedarfs- und marktgerechten Produktionsverhalten. Jede Kilowattstunde wird mit dem gleichen Satz vergütet, egal ob sie zu Zeiten von hohem oder niedrigem Strombedarf eingespeist wird. Die Produktionsanlagen sollen mit dem neuen System in die üblichen Prozesse zur Erhaltung der Systemstabilität eingebunden werden.

Vergütungssatz durch die AEW garantiert

Wie sind die Anmeldefristen für die Direktvermarktung über die AEW?

Ein Wechsel zur Direktvermarktung ist jeweils auf das Ende des übernächsten Quartals möglich. Die Beauftragung der AEW zur Abwicklung der Direktvermarktung muss spätestens 2 Wochen vor Ende des laufenden Quartals erfolgen. Er kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein Wechsel kann ab sofort erfolgen.

Wie sieht das neue Vergütungssystem aus?

Der fixe KEV-Betrag wird ersetzt durch:

  • die Einspeiseprämie (Ihre bisherigen KEV-Tarife abzüglich Marktreferenzpreis, einem quartalsweise über alle lastganggemessenen Photovoltaikanlagen gebildeten Durchschnittspreis), ausgezahlt durch die Pronovo
  • den Referenzmarktpreis durch die AEW garantiert
  • eine zusätzliche Prämie (sofern die Erlöse des von Ihnen erzeugten Stroms über das gesamte Kalenderjahr betrachtet den Marktreferenzpreis übersteigen)

Vergütungssystem Direktvermarktung erneuerbarer Energien

Wo finde ich weitere Informationen über die gesetzlichen Änderungen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Energie: www.bfe.admin.ch

Welche Informationen muss ich der AEW für die Anmeldung zur Direktvermarktung zur Verfügung stellen?

Anlageninformationen:

  • KEV-Nummer
  • Messpunktbezeichnung
  • Technologie
  • installierte Leistung
  • jährliche Stromproduktion
  • Adresse
  • Verteilnetzbetreiber (VNB)

Gewünschter Vertragsbeginn (Start in die Direktvermarktung)

Lastgang wenn Anlage > 1 MW installierter Leistung (mind. 1 Jahr)

Was passiert wenn meine Produktionsanlage unter Referenzmarktpreis produziert? Erhalte ich in diesem Fall eine geringere Vergütung (weniger als KEV)?

Nein, die AEW garantiert dem Produzenten eine Vergütung der Energie zum Referenzmarktpreis.

Wie hoch ist der ökologische Mehrwert im neuen System? Wie mir Mehrwert vergütet?

Nein, mit der Teilnahme am Einspeisevergütungssystem ist der ökologische Mehrwert bereits abgegolten.

Was muss ich als Anlagenbetreiber machen?

Mit der Vollmacht übernimmt die AEW für Sie die administrative Arbeit des ganzen Prozesses.

Wieso hat die Gesetzgebung gewechselt, ich habe doch gerade erst den KEV-Zuschlag erhalten?

Mit zunehmendem Stromanteil von erneuerbaren Energien, welche unabhängig vom Strombedarf ins Netz einspeisen, wird das Netz instabiler. Das neue System fördert eine marktnahe Vermarktung des Ökostroms, zudem ergeben sich für Anlagenbetreiber Mehrerlöse zum KEV.

Ich habe mich für die Direktvermarktung entschieden. Kann ich wieder ins alte System wechseln?

Wenn ein Produzent in die Direktvermarktung wechselt, kann er nicht mehr zurück.

Was sind die Anforderungen an den Stromzähler, um die Direktvermarktung zu ermöglichen?

Ein Lastgangzähler ist erforderlich.

a3591

Sind Sie an der Direktvermarktung Ihrer erneuerbaren Energie interessiert?

Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Angebot bestellen