a15417
a15418

Netzdienliche Einspeisregelung - Photovoltaik-Ausbau ermöglichen

Der Ausbau der Photovoltaik (PV) ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. An sonnenreichen Tagen führen jedoch viele PV-Anlagen durch gleichzeitiges Einspeisen zu sehr hohen Leistungsspitzen im Stromnetz. Das Netz wird dadurch teilweise überlastet und stösst an seine Kapazitätsgrenzen. Ein Ausbau des Stromnetzes nur für diese seltenen Spitzenzeiten wäre sehr teuer und wirtschaftlich wenig sinnvoll. Die dafür notwendigen Investitionen müssten letztlich alle über höhere Netztarife tragen.

Erklärvideo: Netzdienliche Einspeiseregelung einfach erklärt

a15416

Netzdienliche Einspeisung

Netzdienlich bedeutet, dass Energieerzeugungsanlagen (EEA) so ins Netz einspeisen, dass Spannung, Frequenz und Auslastung der Leitungen stabil bleiben, auch dann, wenn lokal viel Sonnenschein gleichzeitig vorhanden ist. Man nutzt dazu die Regelmöglichkeiten der Wechselrichter, das Energiemanagementsystem (EMS) und idealerweise einen Speicher. Ein Energiemanagementsystem steuert in Kombination mit einem korrekt parametrierten Wechselrichter bei hoher Sonneneinstrahlung automatisch grosse Verbraucher (z. B. Boiler, Wärmepumpe, Ladestation für E-Fahrzeuge) an und lädt den Speicher. So werden Einspeisespitzen direkt vor Ort mit Eigenverbrauch gekappt und das Netz wird erheblich entlastet.

Garantierte Nutzung der Flexibilität (ab 1.1.2026) 

Mit Inkrafttreten der revidierten Grundlagen (StromVG Art. 17c Abs. 4 Bst. a sowie StromVV Art. 19a Bst. a–d und Art. 19c Abs. 1 und 4) darf der Verteilnetzbetreiber ab dem 1.1.2026 für netzdienliche Flexibilitätsnutzungen am Anschlusspunkt ohne Zustimmung und ohne Vergütung bis zu 3 % der jährlich erzeugten Energie abregeln. Eine gängige technische Umsetzung ist dabei eine Einspeiselimitierung auf 70 % der installierten Modulleistung (Parametrierung am Wechselrichter) am Wechselrichter oder auch am Netzverknüpfungspunkt. Die für die Umsetzung notwendigen Nachrüstung-/Einstellkosten dürfen den Produzenten nicht auferlegt werden. Sie sind, soweit für einen sicheren und effizienten Netzbetrieb erforderlich, als Netzkosten anrechenbar.

Diverse Analysen zeigen aber, dass in der Praxis der jährliche Verlust deutlich unter 1 % liegt, weil Photovoltaikanlagen nur während wenigen Stunden im Jahr über 70 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Fast immer liegt die Leistung wegen des Wetters unter 70 % der Modulleistung, in all diesen Stunden ändert sich nichts. Diese neue Regelung betrifft nur die Einspeisung ins Netz. Ihr Eigenverbrauch bleibt davon unberührt, was Sie im Haus nutzen (z. B. Wärmepumpe, E-Auto, Speicher), können Sie weiterhin vollständig beziehen.

Eigenverbrauch
a15647

Sinn und Zweck

Die Produktionsleistungsspitzen sollen gezielt mit dem Eigenverbrauch (z.B. durch das Einschalten der Wärmepumpe, das Laden des Elektrofahrzeugs, das Laden des Speichers) gekappt werden. So entstehen keine Produktionsverluste und der Eigenverbrauch wird optimal genutzt. 

Die Massnahme bewirkt: 

  • Entlastung der Stromnetze und Beitrag zur Vermeidung von Netzverstärkungen
  • Schaffung zusätzlicher Netzkapazität für weitere PV-Anlagen
  • Effizientere Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur
  • Sensibilisierung und Förderung einer netzdienlichen Einspeisung 

Davon profitieren alle, unabhängig davon, ob jemand Solarenergie produziert oder nur Strom verbraucht. 

Retrofit-3-Programm der AEW  

Die AEW Energie AG wird ihre Teilnetze (z. B. pro Transformatorenkreis) mittels Netzmonitoring und Netzsimulation auf lokale Kapazitätsengpässe analysieren. Dort, wo Engpässe bestehen oder absehbar sind, prüft die AEW je Teilnetz anhand objektiver und einheitlicher Kriterien, ob mit dem Retrofit-3-Programm ein relevanter netzdienlicher Nutzen erzielt werden kann. Ist dies der Fall, werden die in diesem Teilnetz angeschlossenen Produzentinnen und Produzenten von Solarenergie angeschrieben und aufgefordert, ihre Anlage wie folgt umzurüsten:

  • Fixe Leistungslimitierung von 70 % der PV-Anlagen Panel-Peakleistung (kWp) am Netzverknüpfungspunkt
  • Aktivierung der Q(U)-Regelung auf den Wechselrichtern. Die Q(U)-Regelung sorgt lokal und automatisch dafür, dass der Wechselrichter die Spannung stützt, ohne die Wirkleistung zu beeinflussen.
  • Aktivierung der P(U)-Regelung auf den Wechselrichtern. P(U)-Regelung ist eine lokale, einfache Wirkleistungsdrosselung bei hoher Netzspannung. Sie verhindert Überspannungen, indem der Wechselrichter weniger einspeist. 

Mit dem Retrofit-3-Programm leistet jede Produzentin und jeder Produzent einen wichtigen Beitrag das Netz effizient zu betreiben.

a15645

Welche Anlagen sind davon betroffen? 

Betroffen sind Photovoltaik-Erzeugungsanlagen ab 800 Watt (W): 

  • Bestehende Anlagen: Nur sofern sie an einem Netzverknüpfungspunkt liegen, bei dem kritische lokale Netzkapazitäten vorliegen oder absehbar sind. In diesem Fall werden die betroffenen Produzentinnen und Produzenten von der AEW schriftlich zur Umsetzung aufgefordert.
  • Neuanlagen: Alle Photovoltaik-Erzeugungsanlagen, die ab dem 1. Januar 2026 im Netzgebiet der AEW neu angeschlossen werden. Die entsprechenden Einstellungen sind im Rahmen der Inbetriebnahme umzusetzen. Eine Umrüstungspauschale ist ausgeschlossen. 

In Netzbereichen ohne kritische Kapazitäten ist das Retrofit-3-Programm nicht verpflichtend. Produzentinnen und Produzenten können die entsprechenden Einstellungen freiwillig (z. B. zur Eigenverbrauchsoptimierung) und auf eigene Kosten vornehmen.

Wie setze ich das Retrofit-3-Programm bei meiner PV-Anlage am besten um? 

Die konkrete Umsetzung ist sehr individuell und hängt stark von den technischen Gegebenheiten Ihrer Energieerzeugungsanlage ab. Ihr Solarteur kann Sie dazu am besten beraten und die für Sie technisch sinnvolle und wirtschaftlich optimale Lösung realisieren. 

Mögliche Umsetzungsvarianten 

Variante 1: Eigenverbrauch optimieren ohne Produktionsverlust 

EMS

Ein Energiemanagementsystem (EMS) übernimmt dabei die zentrale Kontrollfunktion: 

  • Es misst über die Schnittstelle der Wechselrichter die aktuelle Produktionsleistung der PV-Anlage.
  • Es misst und überwacht die Einspeiseleistung am Hausanschlusspunkt.
  • Es schaltet je nach Sonneneinstrahlung und verfügbarer PV-Leistung automatisch flexible Verbraucher, wie z. B. Wärmepumpe, Elektroauto oder Batteriespeicher zu. 

Auf diese Weise werden Leistungsspitzen durch den Eigenverbrauch abgefangen („gekappt“) und die produzierte Energie optimal genutzt. Die Einspeiseleistung von z.B. 70% der Panel-Peakleistung wird jederzeit eingehalten. 

  • Vorteil: Erhöht den Eigenverbrauch, keine Produktionsverluste, tiefere Stromrechnungen
  • Nachteile: benötigt ein EMS
  • Geeignet für: alle Energieerzeugungsanlagen mit einem EMS

Variante 2: Ohne Optimierung, fixe Limitierung am Wechselrichter (mit Produktionsverlusten) 

Am Wechselrichter wird eine feste kW-Grenze eingegeben. Der Wechselrichter limitiert die maximale Einspeiseleistung automatisch. Diese Variante ist nur dann zu empfehlen, wenn kein EMS vorhanden ist.

  • Vorteile: sehr einfache und Kostengünstige Umsetzung
  • Nachteile: kann zu Produktionsverlusten führen (kappt auch dann, wenn Eigenverbrauch möglich wäre), die Produktionsverluste sind meistens deutlich kleiner 1% der Jahresproduktion. 

Hinweis: 
Bei einigen PV-Anlagen ist die installierte Panel-Peakleistung (kWp) grösser als die installierte Wechselrichterleistung (kVA). Je nach Auslegung der Anlage ist die Einspeisebegrenzung auf 70 % der PV-Panel-Peakleistung damit bereits durch die kleinere Wechselrichterleistung sichergestellt. 

Umrüstungspauschalen

Für die Umrüstung im Rahmen des Retrofit-3-Programms richtet die AEW eine einheitliche Umrüstungspauschale von CHF 150 pro Anlage aus (nicht pro Wechselrichter). Die Pauschale gilt für bestehende Anlagen, sofern die AEW die Umsetzung im betroffenen Teilnetz schriftlich verlangt und die Umrüstung der AEW bestätigt wird. 

Für Neuanlagen (Neuanschluss ab 1. Januar 2026) ist die Umsetzung der Retrofit-3-Einstellungen Bestandteil der Inbetriebnahme. Eine Umrüstungspauschale wird dafür nicht ausbezahlt.

Ablauf 

  1. Falls Ihre Anlage von der AEW als betroffen eingestuft wird, werden wir Sie schriftlich darüber Informieren.
  2. Kontaktieren Sie Ihren Solarteur oder EMS-Hersteller und lassen Ihre Anlage gemäss dem Retrofit-3-Programm netzdienlich optimieren bzw. einstellen.
  3. Danach füllen Sie bitte das untenstehende Bestätigungsformular aus und bestätigen uns die gemachte netzdienliche Optimierung.
  4. Nach dem Absenden erhalten Sie von der AEW eine automatisch generiertes Bestätigungsmail.
  5. Die AEW wird Ihre Bestätigung verarbeiten und Ihnen die einmalige Pauschalbeitrag vergüten.
  6. Die Vergütung erfolgt auf dasselbe Konto wie die Rückliefervergütung.
  7. Die AEW wird die Lastgangdaten der Smart Meter für eine Überwachung der Einspeiseleistung verwenden.

Bestätigungsformular

Basierend auf der schriftlichen Aufforderung der AEW bestätige ich, dass meine Photovoltaikanlage gemäss Retrofit-3-Programm eingestellt wurde und die geforderten Einspeise-/Regelparameter am Netzanschlusspunkt eingehalten werden.

Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus und schliessen Sie die Bestätigung ab.

Angaben zum Anlageneigentümer:

Anlageneigentümer
Anrede

Angaben zur Produktionsanlage:

Angaben zur Produktionsanlage
CAPTCHA